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Seit
1. März 2008 ist die Umweltzone in Stuttgart für das ganze Stadtgebiet
eingerichtet. Ab diesem Zeitpunkt dürfen ins Stadtgebiet Stuttgart nur noch
Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 fahren (mit geringerem Beitrag
zur Schadstoffbelastung).
Die Fahrzeuge, die nach
der Kennzeichnungsverordnung des Bundes in die Schadstoffgruppe 1 fallen,
werden mit einem Fahrverbot belegt. Für
Benzin-Fahrzeuge gibt es nur die Unterteilung in Schadstoffgruppe 1 oder 4.
In Stuttgart sind
nach Schätzung der Straßenverkehrsbehörde von den Fahrverboten ca. 15% der
Fahrzeuge betroffen, bundesweit ca. 20%. D.h. in Stuttgart erfüllen bereits
85% der Fahrzeuge die Anforderungen an die Abgasgrenzwerte. Das war im März
2007. In der aufgeweichten Fassung sind im November 2007 nur noch knapp 5%
der Fahrzeughalter betroffen. Weitere mögliche Ausnahmen schwächen eine
wirkungsvolle Aktion ab.
Mit der
Verordnung wird die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe ihrer
Partikelemission bundesweit einheitlich geregelt. Die Verordnung teilt alle
Fahrzeuge in vier Schadstoffklassen ein, die sich an den Abgasnormen
orientieren.
Wichtig:
Entscheidend für die Einstufung in eine bestimmte Schadstoffgruppe ist die
in den Kfz-Papieren eingetragene Emissions-Schlüsselnummer.
Wo sind die Plaketten erhältlich?
bei den Kfz-Zulassungsstellen oder bei Stellen, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen (z.B. TÜV, DEKRA oder autorisierte Kfz-Werkstätten).
Was bedeutet diese Verordnung für unsere Kunden?
Für alle unsere Kunden gilt: Sie können eine grüne Plakette erhalten und somit eine unbefristete Fahrerlaubnis. Kunden, die ihr Fahrzeug bei uns nachgerüstet haben, besitzen bereits die Schlüsselnr. 14, 25, 26, 30, 31 oder 32 (= Schadstoffgruppe 4 ® grüne Plakette). Fahrzeuge, die in den Jahren 1985 bis 1993 in unserem Hause nachgerüstet wurden, können die Schlüsselnummer 03 besitzen. Diese Fahrzeuge können ohne technische Änderung auf die SchlüsselNr. 14 umgeschlüsselt werden.
Wo gibt es weitere Umweltzonen?
Berlin, Hannover, Köln, Dortmund (Brackeler Straße), Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Tübingen, Pleidelsheim, Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Frankfurt/Main, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr, München, Oberhausen, Recklinghausen, Augsburg, Bremen, Herrenberg, Karlsruhe, Nürnberg, Pforzheim, Ulm, Düsseldorf
15 Umweltzonen in Planung:
Dresden, Freiburg (Breisgau), Heidelberg, Mühlacker, Osnabrück, Braunschweig, Darmstadt, Gera, Jena, Leipzig, Magdeburg, Neu-Ulm, Pfinztal, Regensburg,Ruhrgebiet-Großumweltzone
Das Ruhrgebiet startete am 01.10.2008 mit einzelnen Umweltzonen in den Städten Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen und Recklinghausen. Sollte sich bis 2010 keine Verbesserung bei den Feinstaubemissionen ergeben, so ist ab 01.01.2011 die Einrichtung einer Großumweltzone-Ruhrgebiet (unter Einbeziehung der Städte Mülheim, Castrop-Rauxel, Herne, Gladbeck und Herten) vorgesehen.
46 drohende Umweltzonen:
Arnsbach, Arzberg, Aschersleben, Bayreuth, Bernau, Brandenburg an der Havel, Burgdorf, Burghausen, Castrop-Rauxel, Chemnitz, Cottbus, Eberswalde, Erfurt, Erwitte, Frankfurt an der Oder, Görlitz, Halle (Saale), Hambach, Hamburg, Ingolstadt, Itzehoe, Kassel, Krefeld, Lahn-Dill, Landshut, Lindau, Ludwigshafen, Lutherstadt Wittenberg, Mainz, Mühlheim an der Ruhr, Nauen, Neuruppin, Neuwied, Neuss, Passau, Potsdam, Rhein-Main, Schwandorf, Speyer, Trier, Warstein, Weiden, Weimar, Worms, Wuppertal, Würzburg |