So testet der Gesetzgeber

Nach dem Start wird das Fahrzeug auf dem Prüfstand in einer genau festgelegten
Reihenfolge (siehe Fahrkurve oben) mehrmals auf bis zu 50 km/h beschleunigt und
wieder bis zum Stand abgebremst. So simuliert der Fahrzyklus realitätsnah
Stadtverkehr, der auch im Alltagsbetrieb eine große Rolle spielt.
Nahtlos an den innerstädtischen Teil schließt sich der Überland-Zyklus an,
bei dem der Wagen auf 120 km/h beschleunigt wird. Während des Tests wird ein
Teil der Abgase in Beuteln aufgefangen und nachher auf die Konzentrationen der
drei limitierten Schadstoffe untersucht.
Diese dürfen bei einem Euro-3-Pkw 2,3 Gramm Kohlenmonoxid, 0,2 Gramm
Kohlenwasserstoffe und 0,15 Gramm Stickoxide pro Kilometer nicht überschreiten.
Bei einem Fahrzeug oh ne geregelten Katalysator liegen die Werte mindestens um
den Faktor einhundert höher.
Nicht zuletzt die Kosten dieses Testverfahrens sind es aber, die der Verbreitung
hochwertiger Nachrüstanlagen im Weg standen und stehen. Mit über 10.000 Mark
schlägt ein Testlauf zu Buche. Für die Industrie Peanuts, beweget sich
Nachrüster bei diesen Einstandskosten schnell jenseits der Rentabilität.
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